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   BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22   

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https://dejure.org/2023,7586
BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,7586)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2023 - 6 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,7586)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,7586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 64 StGB, § 154a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 246a Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum und den Taten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erforderlicher symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum und den Taten

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 172
  • StV 2023, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208, 209 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Schließlich spricht besonders der hohe Organisationsgrad des über einen längeren Zeitraum betriebenen und auf eine erhebliche Größenordnung gerichteten - auch internationalen - Betäubungsmittelhandels gegen die ursächliche Verknüpfung zwischen Hang und Taten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, aaO; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, aaO, jeweils mwN; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 45; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208, 209 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Schließlich spricht besonders der hohe Organisationsgrad des über einen längeren Zeitraum betriebenen und auf eine erhebliche Größenordnung gerichteten - auch internationalen - Betäubungsmittelhandels gegen die ursächliche Verknüpfung zwischen Hang und Taten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, aaO; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, aaO, jeweils mwN; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 45; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Insbesondere kann es an der notwendigen Mitursächlichkeit fehlen, wenn es dem Angeklagten bei der Tat allein darum ging, das erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu veräußern, etwa zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19

    Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Insoweit bemerkt der Senat ergänzend, dass in Privatlaboren gefertigte Gutachten nur dann nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StPO im Wege des Urkundenbeweises in die Hauptverhandlung eingeführt werden können, wenn sie von einem vereidigten Sachverständigen erstattet wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, NStZ 2020, 96 mit zust. Anm. Ventzke).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB unterliegt auch auf die - wirksam hierauf beschränkte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 364 f.) - Revision der Staatsanwaltschaft der Aufhebung.
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    a) Ein solcher liegt vor, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat, mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22
    Insbesondere kann es an der notwendigen Mitursächlichkeit fehlen, wenn es dem Angeklagten bei der Tat allein darum ging, das erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu veräußern, etwa zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    (1) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang alleine oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 172; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder mittelbar über den Erlös aus der Verwertung der Beute auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum gedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 173; Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 194/23

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    In diesem Zusammenhang hat die Strafkammer auch im Blick gehabt, dass ein hoher Organisationsgrad eines über längere Zeit in erheblicher Größenordnung betriebenen Betäubungsmittelhandels gegen die ursächliche Verknüpfung zwischen Hang und Taten sprechen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 173 mwN), das Vorliegen dieser Voraussetzungen aber aufgrund einer nachvollziehbaren und erschöpfenden Würdigung verneint.
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs scheidet in Ansehung dessen zukünftig insbesondere in Fällen aus, in denen die Anlasstat dazu begangen wird, um - neben dem Drogenkonsum - den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 [zu § 64 StGB aF]).
  • BGH, 29.06.2023 - 6 StR 261/23

    Beurteilung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bzgl. der Anordnung der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Strafkammer einen Hang im Sinne von § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 6 StR 15/22, StV 2023, 237) sowie den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172) rechtsfehlerfrei festgestellt hat.
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